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Foto: Monika Gajdzik

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Donnerstag, 10.02.2022 12:16 Uhr | Benjamin Kappelhoff

Rat entscheidet: Stadionumbau nur bei Aufstieg

Am Mittwochabend hatte der Stadtrat darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen der Zuschuss für die Modernisierung der Gigaset Arena gewährt wird. Diese ist bei einem Aufstieg in die Regionalliga erforderlich.

Im Vorfeld hatten Ludger Triphaus, Präsident des 1. FC Bocholt und Wolfgang Jansen, Vize-Präsident, den Kontakt zu allen Fraktionen gesucht. Beide baten darum, dass der Zuschuss auch ohne Aufstieg gewährleistet wird und hatten auch erklärt, warum dies aus Vereinssicht notwendig sei.

Zeitlich sehr enger Rahmen
Der sportliche Aufstieg wird bei der Leistungsdichte der Liga erst Ende Mai/Anfang Juni entschieden. Der Spielbetrieb Regionalliga beginnt Ende Juli. Hinzu kommt, dass wegen des Open Air Konzerts am 15.06. über eine längeren Zeitraum keine Baumaßnahmen vorgenommen werden können. Berücksichtigt man zudem noch die logistischen Herausforderungen (Lieferschwierigkeiten, volle Auftragsbücher der Unternehmer, etc.) wird offensichtlich, dass der Zeitrahmen sehr eng wird.

Die Lizenz muss beantragt werden
Voraussetzung für die Erteilung der Regionalligalizenz durch den WDFV ist u.a. das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung, „…sich in Abstimmung mit den zuständigen örtlichen Behörden zu verpflichten, die vom WDFV-Präsidium vorgegebenen Sicherheits-Mindeststandards gemäß Regionalliga-Statut gemäß §6(5) einzuhalten“. Diese Bescheinigung ist zum Bewerbungsschluss am 31.03.2022 24.00 Uhr vorzulegen.

Vorzeitiger Baubeginn scheidet aus
Ein vorzeitiger Baubeginn scheide ebenfalls aus, da eine kreditunterlegte Zwischenfinanzierung bei dem angedachten Beschluss nicht möglich sei, wie Triphaus und Jansen betonten.

Für die Regionalligatauglichkeit der Gigaset Arena gehören der Bau von Stehstufen auf der Gegengerade, die Schaffung einer Imbissstation und Toiletten im Gästeblock, die Errichtung eines Eingangs, durch den die Gästefans einzeln gehen, sowie die komplette Einzäunung des Gästeblocks. Dafür wurde ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 225.000 Euro beantragt.

Im Rahmen der weiteren Modernisierung des Stadions sollen das vorhandene WC-Gebäude saniert und der Spielergang vom Sportheim zum Stadion beleuchtet werden. Außerdem ist vorgesehen, den Hauptzugangsweg vom Parkplatz bis zum Stadion zu pflastern. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich nach der städtischen Sportförderrichtlinie mit 49.000 Euro förderfähig, heißt es vonseiten der Bocholter Verwaltung. Die restlichen 96.000 Euro, die fällig werden, würde der Verein selbst finanzieren.

Rat entscheidet: Zuschuss nur bei Aufstieg
Am gestrigen Mittwochabend sollten die Mitglieder im Bocholter Stadtrat dann über den Zuschuss entscheiden. Ein Antrag der Linken, den Zuschuss auch ohne Aufstieg zu gewähren wurde von der Stadtpartei, der FDP und SPD unterstützt, erreichte aber nicht die nötige Mehrheit.

Am Ende stand also der Beschluss, dass der Zuschuss nur bei einem Aufstieg in die Regionalliga gewährt wird. Für den Verein ist diese Entscheidung ein Rückschlag. Dennoch prüft der 1. FC Bocholt nun alle noch möglichen Optionen, um trotz der nun massiven Herausforderungen die Regionalliga-Lizenz zu erhalten. Nicht ausgeschlossen ist, dass die ersten Heimspiele im Aufstiegsfalle nicht in Bocholt ausgetragen werden könnten, sondern in einem anderen Stadion.